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Wallbox‒Förderung für Ihr Mehrfamilienhaus
Bis zu 2.000 € pro Stellplatz vom Bund – wir übernehmen Beratung, Antrag und Installation für Sie
Seit April 2026 fördert der Bund Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Als Meisterbetrieb mit über 80 Jahren Erfahrung in Elektro und SHK begleiten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Hausverwaltungen im Märkischen Kreis von der Förderprüfung bis zur fertigen Ladestation.
80+
Jahre Erfahrung und Tradition im Handwerk
38+
Mitarbeiter im Team
4-facher
Meisterbetrieb
2
Standorte im Märkischen Kreis
Wieso jetzt handeln
Ladeinfrastruktur wird zum Standard, den Mieter erwarten
Immer mehr Mieter und Eigentümer fahren elektrisch und erwarten eine Lademöglichkeit am eigenen Stellplatz. Mit der neuen Bundesförderung wird der Ausbau jetzt so günstig wie nie, nutzen Sie die Chance, bevor die Fördermittel vergeben sind.
Mio. €
Bundesförderung verfügbar
Der Bund stellt insgesamt bis zu 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern bereit. Die Mittel werden nach Antragseingang vergeben.
4,9/ 5
Bewertung unserer Kunden
Basierend auf über 58 Bewertungen schätzen Hausbesitzer, Hausverwaltungen und Firmenkunden unsere ehrliche Beratung und zuverlässige Umsetzung.
Förderung im Überblick
Die neue Bundesförderung auf einen Blick
Wichtiger Hinweis:
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei, damit hier nichts schiefläuft.
Was wird gefördert
Wallboxen, die technische Vorbereitung der Stellplätze, Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern
Wie hoch ist die Förderung
- Bis zu 1.200 Euro pro Stellplatz für die reine Vorverkabelung
- Bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz mit installierter Wallbox
- Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz bei bidirektionalen Ladepunkten
Wer ist antragsberechtigt
Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, Hausverwaltungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Wohnungsbaugesellschaften. Gefördert werden Bestandsgebäude ab drei Wohneinheiten – das Projekt muss dabei mindestens sechs Stellplätze umfassen. Kleinere Vorhaben sind nicht förderfähig.
Bis wann kann ich den Antrag stellen
Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und kleine Unternehmen können bis zum 10. November 2026 einen Antrag stellen. Für größere Wohnungsbaugesellschaften gilt eine Frist bis zum 15. Oktober 2026 in einem eigenen Vergabeverfahren.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
So sah die Förderung bei einem Projekt von uns aus
Ein Objekt mit sechs Stellplätzen, ausgestattet mit bidirektionalen Ladepunkten – der Fördervariante mit dem höchsten Zuschuss.
Position
Gesamtkosten der Ladeinfrastruktur
Förderung: 6 Stellplätze × 2.000 €
Eigenanteil
Betrag
16.000 €
– 12.000 €
4.000€
Drei Viertel der Investition wurden über die Förderung gedeckt. Pro Stellplatz blieb ein Eigenanteil von rund 667 €.
Was die Fördervariante ausmacht:
Der Zuschuss hängt davon ab, wie weit Sie ausbauen. Bei bidirektionalen Ladepunkten sind es 2.000 € pro Stellplatz, bei einer Wallbox ohne Rückspeisefunktion 1.500 €, bei reiner Vorverkabelung 1.300 €. Der Unterschied zwischen voller Ausstattung und Vorbereitung ist damit kleiner, als die meisten erwarten – wir rechnen Ihnen beide Varianten durch.
Prozess
So läuft die Zusammenarbeit mit IG Weber
Schritt 1
Kostenlose Vor-Ort-Prüfung Ihrer Immobilie
Wir schauen uns Ihre Stellplätze und die vorhandene Elektroinstallation an und klären, was technisch möglich ist.
Schritt 2
Förderfähigkeit prüfen und Antrag stellen
Wir prüfen, welche Fördersumme für Ihr Objekt infrage kommt, und unterstützen Sie bei der Antragstellung über das offizielle Förderportal.
Schritt 3
Planung und fachgerechte Installation
Unser Team erweckt das Design mit präziser Ausführung, hochwertigen Materialien und regelmäßigen Updates in jeder Phase des Projekts zum Leben, um perfekte Ergebnisse sicherzustellen.
Schritt 4
Wartung und Service aus einer Hand
Auch nach der Installation bleiben wir Ihr Ansprechpartner für Wartung, Erweiterungen und Störungen.
Wer profitiert von der Förderung
Ob Eigentümergemeinschaft, Vermieter oder Wohnungsunternehmen: Die neue Bundesförderung richtet sich an unterschiedliche Antragstellergruppen mit jeweils eigenen Abläufen und Fristen. Wir zeigen Ihnen, welche Variante zu Ihrer Situation passt, und übernehmen die Antragstellung für Sie.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Sie möchten als WEG Ladeinfrastruktur für mehrere Eigentümer schaffen. Wir beraten Sie und Ihre Hausverwaltung, wie sich die Förderung für Ihr Objekt am besten nutzen lässt.
Vermieter und Hausverwaltungen
Sie vermieten Wohnraum und möchten Ihre Immobilie für Mieter mit Elektroauto attraktiver machen. Wir übernehmen die technische Umsetzung und die Antragstellung.
Wohnungsbaugesellschaften
Sie verwalten einen größeren Wohnungsbestand und planen die Ladeinfrastruktur für mehrere Objekte. Sprechen Sie uns frühzeitig an, da hier eigene Fristen und ein Vergabeverfahren gelten.
Warum IG Weber
Ihr Partner für Ladeinfrastruktur im Märkischen Kreis
Vierfacher Meisterbetrieb
Zertifizierte Arbeit nach deutschen Standards, mit über 80 Jahren Erfahrung in Elektro und SHK.
Ein Ansprechpartner für alles
Von der Förderberatung über die Antragstellung bis zur Installation und Wartung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Regional vor Ort
Mit unseren Standorten in Lüdenscheid und Kierspe sind wir schnell bei Ihnen im Märkischen Kreis.
Transparente Beratung
Wir zeigen Ihnen ehrlich, welche Fördersumme realistisch ist und was die Umsetzung tatsächlich kostet.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Häufige Fragen zur Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
Wer kann die Förderung beantragen?
Muss ich als Mieter selbst aktiv werden?
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Was kostet mich die Beratung?
Wie viel Förderung ist für Ihr Objekt möglich?
Beantworten Sie sechs kurze Fragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
Wie viele Stellplätze hat Ihr Objekt?